Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Planung, Beantragung und Einrichtung Ihrer mobilen Halteverbotszone in Berlin. Fragen, die hier nicht beantwortet sind, beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail.
Der Prozess, um ein Halteverbot für Umzug zu beantragen, ist bei uns besonders einfach:
- Besuchen Sie unsere Seite zum Halteverbot online bestellen.
- Füllen Sie das Formular mit den notwendigen Angaben (Datum, Länge, Ort in Berlin) aus.
- Senden Sie die Bestellung ab.
Wir abonnieren die geplante Abwicklung. Wir kümmern uns um die amtliche Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht für Sie auf.
Wie beantrage ich ein Halteverbot für meinen Umzug in Berlin?
Die Beantragung läuft in drei einfachen Schritten ab:
- Online-Formular ausfüllen — Geben Sie Art, Adresse und Zeitraum Ihres Halteverbots an.
- Bezahlung — Per Überweisung, PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
- Aufstellung & Abbau — Wir stellen die Schilder mindestens 3 Tage (72 Stunden) vor Ihrem Termin auf und holen sie nach Ablauf wieder ab.
Kann ich Halteverbotszonen auch außerhalb von Berlin bestellen?
Ja — wir bieten unseren Service in vielen deutschen Städten an. Die Preise können je nach Stadt variieren, da die behördlichen Gebühren regional unterschiedlich sind. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Was bedeutet "inkl. Genehmigung" bei der Halteverbotsbestellung?
"Inklusive Genehmigung" heißt: Wir übernehmen für Sie die Beantragung der behördlichen Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Sie müssen sich um keine Behördengänge kümmern. In der Variante "ohne Genehmigung" stellen wir lediglich die Halteverbotsschilder auf — die behördliche Genehmigung müssen Sie dann selbst einholen.
Kann ich ein bereits bestelltes Halteverbot stornieren?
Eine Stornierung ist nur eingeschränkt möglich. Nach Zahlungseingang und Antragstellung bei der Behörde fallen in der Regel Gebühren an, die nicht erstattet werden können. Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, falls Sie Ihren Termin verschieben oder stornieren müssen.
Kann ich das Halteverbot auch telefonisch beantragen?
Aus organisatorischen Gründen nehmen wir Bestellungen nur über unser Online-Formular entgegen. So stellen wir sicher, dass alle nötigen Daten (Adresse, Zeitraum, Strecke etc.) vollständig und korrekt erfasst sind. Bei Rückfragen können Sie uns selbstverständlich telefonisch erreichen.
Was kostet ein Halteverbot in Berlin und welche Faktoren beeinflussen den Preis?
Der Preis startet ab 40 € (Stand Oktober 2025) für ein einseitiges Halteverbot über 15 Meter ohne behördliche Genehmigung. Beeinflussende Faktoren:
- Ein- oder beidseitiges Halteverbot
- Dauer der Halteverbotszone (Aufschlag je weiterem Tag)
- Länge der Strecke (Aufschlag je weiteren 5 Metern)
- Behördliche Genehmigung inklusive oder separat
Die genaue Preisstruktur finden Sie auf unserer Preise-Seite.
Wie viele Tage im Voraus sollte ich das Halteverbot bestellen?
Wir empfehlen eine Vorlaufzeit von mindestens 10–14 Werktagen. Grund: Die behördliche Genehmigung benötigt einige Tage, und die Schilder müssen gesetzlich vorgeschrieben mindestens 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden.
Wie lange gilt ein beantragtes Halteverbot in Berlin?
Die Dauer richtet sich nach Ihren Angaben bei der Bestellung. In der Regel sind Halteverbote für 1–3 Tage am häufigsten (z. B. für Umzüge), für Bauarbeiten oder Veranstaltungen sind auch längere Zeiträume möglich. Für langfristige Halteverbote bieten wir spezielle Konditionen — siehe Langfristiges Halteverbot.
Wie früh müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden?
Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots aufgestellt sein. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Anwohner ausreichend Zeit haben, ihre Fahrzeuge umzuparken.
Muss ich die Halteverbotsschilder selbst aufstellen?
Nein. Auf- und Abbau sowie Bekleben der Schilder mit Datum und Uhrzeit sind bei uns immer im Preis enthalten. Sie müssen sich um nichts kümmern — wir liefern, stellen auf und holen wieder ab.
Was ist eine Negativliste (Aufstellprotokoll) und wofür brauche ich sie?
Die Negativliste — auch Aufstellprotokoll genannt — dokumentiert beim Aufstellen der Schilder alle bereits geparkten Fahrzeuge inklusive Kennzeichen, Datum und Uhrzeit. Sie ist die Grundlage dafür, dass diese Fahrzeuge bei einer späteren Abschleppmaßnahme nicht unter das frische Halteverbot fallen.
Was kann ich tun, wenn trotz der Schilder Fahrzeuge im Halteverbot parken?
Werktags wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt, am Wochenende und nachts an die Polizei. Bei ausländischen Kennzeichen ist mit Verzögerungen zu rechnen, da die Halterermittlung aufwändiger ist. Wir empfehlen, möglichst frühzeitig anzurufen.
Was ist der Unterschied zwischen einem einseitigen und einem beidseitigen Halteverbot?
Beim einseitigen Halteverbot wird nur eine Straßenseite gesperrt — sinnvoll z. B. bei Einbahnstraßen oder schmalen Wohnstraßen. Beim beidseitigen Halteverbot werden beide Straßenseiten gesperrt, etwa wenn ein größerer Lkw vor dem Haus halten muss und mehr Platz benötigt.
Benötige ich für private Parkabsperrungen immer eine Genehmigung?
Ja. Jede Form des privaten Sperrens von öffentlichem Parkraum erfordert eine behördliche Sondernutzungserlaubnis (gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO). Eigenmächtig aufgestellte Schilder oder Absperrungen sind rechtswidrig und können nicht durchgesetzt werden.
Wofür kann ich eine mobile Halteverbotszone beantragen?
Die häufigsten Anlässe sind:
- Umzüge
- Bauarbeiten und Baustellen
- Containeraufstellung
- Film- und Fotoaufnahmen
- Veranstaltungen (z. B. Straßenfeste, Hochzeiten)
- Baumpflege / Baumfällung
- Wohnungsauflösungen und Sperrmüllentsorgung
- Küchen- und Möbellieferungen