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Verkehrsabsicherung in Berlin beantragen

Jetzt Verkehrsabsicherung in Berlin sicher und regelkonform beantragen

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Verkehrsabsicherung in Berlin

Warum ist eine Verkehrsabsicherung notwendig?

Sobald der fließende Verkehr durch Ihr Vorhaben beeinträchtigt wird — durch eine Fahrbahnverengung, einen Spurwechsel, eine Vollsperrung oder das Aufstellen von Material auf der Straße — ist eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) verpflichtend.

Was beinhaltet eine professionelle Verkehrsabsicherung?

Sie umfasst alle baulichen und beschilderungstechnischen Maßnahmen, die nötig sind, um den Verkehr sicher um Ihre Arbeitsstelle herumzuführen — von der einzelnen Bake bis zur Lichtsignalanlage.

Unser Service für Verkehrsabsicherungen in Berlin

Wir erstellen behördengerechte Verkehrsabsicherungspläne für Berlin, kümmern uns um die Antragstellung und koordinieren auf Wunsch die komplette Umsetzung mit Absperrmaterialien, Verkehrsschildern und Kontrollservice. Die Unterlagen werden vollständig digital und genehmigungsfähig erstellt, passend für Bezirksamt, Ordnungsamt oder Verkehrslenkung Berlin.

Vorteile unseres Services

Wir kennen die Anforderungen der Berliner Behörden genau und sorgen dafür, dass Ihr Antrag in der ersten Runde durchgeht. Das spart Zeit und vermeidet Verzögerungen.

Ablauf der Beantragung

Nach Ihrer Anfrage besichtigen wir bei Bedarf die Lage, erstellen den Verkehrszeichenplan und stellen den Antrag. Nach Genehmigung übernehmen wir den Aufbau und die Wartung der Beschilderung.

Welche Angaben wir von Ihnen benötigen

Art und Dauer Ihrer Maßnahme, genauer Ort, geplante Fahrbahnsperrung oder Spurführung, sowie eventuell vorhandene Skizzen oder Pläne (per Datei-Upload).

Jetzt starten

Bereit für Ihre Verkehrsabsicherung?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben — wir übernehmen Planung, Verkehrszeichenplan, Antrag und Aufbau aus einer Hand.

Häufige Fragen zur Verkehrsabsicherung

Was ist eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRA)?

Die VRA ist die behördliche Freigabe der Straßenverkehrsbehörde für Beschilderung und Sperrung im öffentlichen Verkehrsraum. Ohne VRA ist keine eigenmächtige Absicherung zulässig.

Wann ist eine Verkehrsabsicherung notwendig?

Sobald der fließende Verkehr durch Ihr Vorhaben beeinträchtigt wird — beispielsweise durch Fahrbahnverengung, Spurwechsel, Vollsperrung oder das Aufstellen von Material auf der Straße.

Wer beantragt die behördliche Genehmigung?

Wir reichen den vollständigen Antrag inklusive Verkehrszeichenplan bei der zuständigen Berliner Stelle (Bezirksamt, Ordnungsamt oder Verkehrslenkung Berlin) für Sie ein.

Wie lange im Voraus sollte ich die Verkehrsabsicherung planen?

Mindestens 2 Wochen Vorlauf, bei komplexen Vorhaben mehr. Eilanfragen prüfen wir individuell und stimmen den Zeitplan mit den Behörden ab.

Was umfasst Ihr Service konkret?

Planung, Antragstellung, Bereitstellung der Absperrtechnik (Baken, Schilder, Lichtsignalanlagen), Aufbau und auf Wunsch Wartung und Dokumentation während des gesamten Zeitraums.