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Halteverbot Baustelle Berlin

Halteverbotszonen für Baustellen

Die Sicherheit hat bei heiklen Arbeiten absolute Priorität. Deshalb ist es innerorts unerlässlich, dass sich die Bauherren frühzeitig um die Einrichtung einer Halteverbotszone kümmern.

Schließlich brauchen nicht nur die Baufahrzeuge ausreichend Platz sowie einen ungehinderten Zugang zum jeweiligen Grundstück, sondern auch Transportfahrzeuge für die Anlieferung oder den Abtransport von Baumaterial, Erdreich und eventuell Bauschutt.

StVO-konform

Beschilderung nach § 12 / RSA 21

Beantragung übernommen

Wir kommunizieren mit der Behörde

Tag oder Monate

Flexibel je nach Bauphase

Lieferkosten sparen

Rechtzeitig Platz vermeidet Wartekosten

„Die Sicherheit hat bei heiklen Arbeiten absolute Priorität."

Und auch für andere Verkehrsteilnehmer ist es wesentlich sicherer, wenn die Baustelle mit einer Halteverbotszone gut markiert und entsprechend abgesichert ist: Sie wissen, dass sie hier erhöhte Vorsicht walten lassen müssen, um niemanden versehentlich zu verletzen oder einen Schaden am eigenen Fahrzeug davonzutragen.

Bauherren, die eine Immobilie auf freier Fläche errichten wollen, brauchen sich um ein Halteverbot meist keine Gedanken zu machen, weil hier ausreichend Platz für alle Fahrzeuge und Gerätschaften vorhanden ist. Insbesondere in dichter besiedelten Gebieten ist Platz jedoch Mangelware. Durch ein Halteverbot lassen sich nicht nur ausreichend Parkplätze schaffen, sondern bei Bedarf auch eine kleine Baustellenzufahrt. Und nicht zuletzt müssen die Bauherren auch Rücksicht auf andere Anwohner nehmen, die oft aus Gewohnheit ihre Fahrzeuge lediglich am Straßenrand abstellen.

Im Grunde liegt es im Ermessensbereich, wie lange der Bauherr ein Halteverbot an der Baustelle einrichtet. Er kann das Parkverbot lediglich für einen Tag einrichten oder — das bietet sich bei größeren Baumaßnahmen an — sogar über mehrere Monate hinweg. Bauherren haben ferner die Möglichkeit, das Parkverbot auch nur für wenige Stunden einzurichten. Beispielsweise, wenn sie in einem bestimmten Zeitfenster die Anlieferung von Baumaterialien erwarten.

Schafft der Bauherr rechtzeitig ausreichend Platz für seine Lieferanten, kann er damit möglicherweise auch bares Geld sparen. Der Grund: Fehlt es an ausreichend Park- und Ablademöglichkeiten, berechnen die Lieferanten unter Umständen zusätzliche Kosten.

Platz für Bauarbeiten in Berlin

Absolut unumgänglich ist das Einrichten einer Parkverbotszone beispielsweise, wenn die Bebauung an engen Straßen erfolgt oder für die Baustellenfahrzeuge nur wenig Platz zum Rangieren zur Verfügung steht.

Allerdings müssen sich die Bauherren nicht zwangsläufig selber darum kümmern. Denn mittlerweile gibt es für alle größeren Städte in Deutschland Dienstleister, welche die Halteverbotszonen einrichten. Sie brauchen auf der jeweiligen Homepage lediglich die gewünschte Stadt und den gewünschten Zeitraum eingeben und erhalten anschließend die notwendigen Papiere per E-Mail sowie die Verkehrsschilder per Post.

Geregelt ist das Halteverbot übrigens in Paragraph zwölf der Straßenverkehrsordnung. Demnach ist das Halten an unübersichtlichen und engen Straßenstellen ebenso grundsätzlich verboten wie in scharfen Kurven.

Des Weiteren dürfen Fahrzeuge nicht auf Bahnübergängen, auf Ein- oder Einfädelungsstreifen oder in als solche gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten parken. Einen Unterschied gibt es aber zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot. Während im absoluten Halteverbot das Halten generell verboten ist, darf im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Minuten lang angehalten werden.

Das gilt jedoch nur für das Ein- und Aussteigen oder für das Be- und Entladen eines Fahrzeugs, wobei Ladetätigkeiten schnellstmöglich erledigt werden müssen, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern.

RSA 21

Beschilderungs-Konformität

Antrag inklusive

Behördliche Genehmigung

Baufahrzeuge

Platz für Anlieferung & Abtransport

Hotline

030 – 200 038 610

Jetzt starten

Bereit für Ihre Baustellen-Halteverbotszone?

Anlieferung, Baufahrzeuge, sichere Absperrung — wir richten Ihre Halteverbotszone schnell, behördenkonform und ohne Lauferei ein.

Häufige Fragen zum Baustellen-Halteverbot

Wann brauche ich an einer Baustelle ein Halteverbot?

Sobald der öffentliche Verkehrsraum betroffen ist — durch Anlieferung, Baufahrzeuge, Materiallagerung oder Gerüstaufbau. Innerorts in dicht besiedelten Lagen ist das praktisch immer der Fall.

Wie ist das Halteverbot rechtlich geregelt?

Geregelt in § 12 StVO. Unterschieden wird zwischen absolutem Halteverbot (kein Halten erlaubt) und eingeschränktem Halteverbot (kurzes Anhalten zum Be- und Entladen bis zu drei Minuten ist zulässig).

Wie lange darf ein Baustellen-Halteverbot bestehen?

Von wenigen Stunden bis zu mehreren Monaten — der Bauherr entscheidet nach Bedarf. Wir richten kurzfristige Tageshalteverbote ebenso ein wie langfristige Halteverbote über mehrere Monate.

Wer haftet bei Schäden oder Unfällen an der Baustelle?

Mit korrekter behördlicher Genehmigung und ordnungsgemäßer Beschilderung (gemäß RSA 21 / § 12 StVO) ist die Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Ohne korrekte Absicherung haftet der Bauherr im Schadensfall persönlich.

Kann ich auch nur die Baustellenzufahrt sichern?

Ja. Mit gezielter Beschilderung sichern wir nur die Zufahrt, ohne den gesamten Straßenabschnitt zu sperren. So bleiben Nachbarn ungestört und Sie sparen Kosten.